Hinweis: Einzelne Pflichtangaben werden derzeit finalisiert und vor dem öffentlichen Livegang ergänzt.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Online-Plattform „MeiFix“ (nachfolgend „Plattform“) durch Handwerksbetriebe, ihre Inhaber und Mitarbeitenden (nachfolgend „Betrieb“). Die Plattform richtet sich an Betriebe ausschließlich als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(2) Anbieter der Plattform ist — wird ergänzt —, — wird ergänzt —, — wird ergänzt — (nachfolgend „MeiFix“ oder „wir“). Kontakt für Betriebe: partner@meifix.de.
(3) Abweichende Bedingungen des Betriebs werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MeiFix stimmt ausdrücklich zu. Für Kunden gelten die AGB für Kunden; Betriebe erkennen an, dass MeiFix Aufträge nach diesen Bedingungen abwickelt.
§ 2 Leistungen von MeiFix
(1) MeiFix stellt dem Betrieb insbesondere bereit:
- ein Betriebsprofil mit Leistungen, Preisen, Einsatzgebiet und Bewertungen,
- die Anzeige in der Suche und die Buchung freier Termine durch Kunden,
- Anfragen, Besichtigungen, Angebote und – bei aktiviertem Notdienst – Notfall-Anfragen,
- Kalender, Kalender-Anbindung (Google, Outlook) und Team-Funktionen,
- Chat mit Kunden, Abnahmeprotokoll und ein Werkzeug zur Rechnungsstellung,
- die Zahlungsabwicklung und Auszahlung über Stripe Connect.
(2) Der Vertrag über die Handwerksleistung kommt ausschließlich zwischen Betrieb und Kunde zustande. Der Betrieb erbringt die Leistung in eigenem Namen und eigener Verantwortung und haftet dem Kunden für Ausführung, Gewährleistung, Preisangaben und die steuerliche Richtigkeit seiner Rechnungen.
(3) MeiFix bietet selbst keine Handwerksleistungen an und steht nicht im Wettbewerb mit den Betrieben.
§ 3 Registrierung, Prüfung und Freischaltung
(1) Für die Freischaltung sind folgende Angaben und Nachweise erforderlich: die Handwerkskarte bzw. ein Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle, eine Selbsterklärung des Betriebs sowie die Steuernummer. Für Leistungen, die beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen (insbesondere Stromzähler und Zählerschrank, Wallbox/Ladestation, Neuinstallation der gesamten Elektrik, Wärmepumpe, Photovoltaik-Montage und -Anschluss), ist zusätzlich die Eintragung ins Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers erforderlich. Die Identität der inhabenden Person und die Bankverbindung werden nicht von MeiFix, sondern vom Zahlungsdienstleister Stripe im Rahmen der Einrichtung des Auszahlungskontos geprüft (§ 7); ohne abgeschlossene Prüfung durch Stripe kann der Betrieb nicht gebucht werden.
(2) MeiFix prüft die Angaben und die vorgelegten Nachweise. Weitere Nachweise (z. B. Betriebshaftpflichtversicherung, Meisterbrief, Gewerbeanmeldung, Innungsmitgliedschaft) kann der Betrieb freiwillig vorlegen; sie werden erst nach Prüfung durch MeiFix im Profil als „Verifizierte Nachweise“ angezeigt. Nachweise mit Ablaufdatum werden nach Ablauf nicht mehr angezeigt. Die Freischaltung kann auch unter Vorbehalt mit einer Frist zur Nachreichung erfolgen; wird die Frist nicht eingehalten, kann MeiFix die Freischaltung aufheben. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(3) Der Betrieb sichert zu, dass seine Angaben, seine Selbsterklärung und seine Nachweise wahr und aktuell sind, und teilt Änderungen (z. B. Wegfall der Eintragung in die Handwerksrolle oder ins Installateurverzeichnis, Ablauf oder Kündigung einer nachgewiesenen Versicherung) unverzüglich mit. Abgelaufene oder weggefallene Nachweise werden im Profil ausgeblendet; entfällt ein Pflichtnachweis, kann MeiFix die betroffenen Leistungen oder die Freischaltung insgesamt aussetzen.
(4) Betriebe werden in der Suche nur angezeigt, wenn sie freigeschaltet sind und in einer bereits von MeiFix erschlossenen Stadt tätig sind.
§ 4 Unternehmenskonten und Team
(1) Ein Unternehmenskonto kann mehrere Mitarbeitende mit den Rollen Inhaber, Administrator und Mitglied umfassen. Mitarbeitende werden per Einladung aufgenommen und von MeiFix geprüft, bevor sie Aufträge erhalten.
(2) Der Inhaber ist für die Angaben und das Handeln aller Mitarbeitenden auf der Plattform verantwortlich. Inhaber und Administratoren können Aufträge im Namen des Unternehmens annehmen und Mitarbeitenden zuweisen; Rechnungen und Auszahlungen laufen über das Konto des Inhabers.
§ 5 Anfragen und Aufträge
(1) Anfragen von Kunden nimmt der Betrieb innerhalb von 24 Stunden an oder lehnt sie ab. Mit der Annahme kommt der Vertrag mit dem Kunden zustande. Nicht beantwortete Anfragen erlöschen.
(2) Hinterlegte Verfügbarkeiten, Leistungen und Preise hält der Betrieb aktuell. Bestätigte Termine sind einzuhalten; Absagen und Terminverschiebungen erfolgen über die Plattform.
(3) Notdienst: Betriebe, die Notdienst-Zeitfenster aktivieren, erhalten Notfall-Anfragen aus ihrem Umkreis gleichzeitig mit anderen Betrieben; den Auftrag erhält, wer zuerst annimmt. Einsatzpauschale (nur Anfahrt) und Stundensatz (ab Ankunft minutengenau) legt der Betrieb innerhalb des von MeiFix je Zeitfenster vorgegebenen Rahmens fest; mit der Annahme sind die Sätze für diesen Einsatz verbindlich. Einen angenommenen Notfall darf der Betrieb nur aus wichtigem Grund und unter Angabe des Grundes abbrechen.
§ 6 Preise und Rechnung
(1) Der Betrieb legt seine Preise selbst fest. Hinterlegt er keine, zeigt MeiFix Kunden Referenzpreise als unverbindliche Orientierung an.
(2) Der Betrieb stellt seine Rechnung in eigenem Namen über das Rechnungswerkzeug der Plattform und ist für ihren Inhalt verantwortlich, einschließlich Umsatzsteuer bzw. Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Weicht die Rechnung vom gebuchten Auftrag ab, gibt er eine Begründung an. Leistungen, die über den gebuchten Auftrag hinausgehen, stimmt er vorher mit dem Kunden ab.
(3) Das Zahlungsziel der Rechnung (Standard 14 Tage) ist zugleich die Prüffrist des Kunden. Ist beim Auftrag eine Zahlungsmethode hinterlegt, zieht MeiFix den Betrag nach Ablauf der Frist oder nach Bestätigung durch den Kunden automatisch ein.
§ 7 Zahlungsabwicklung, Plattformgebühr und Auszahlung
(1) Voraussetzung für Auszahlungen ist ein Stripe-Connect-Konto. Dafür gilt zusätzlich die Vereinbarung über verbundene Stripe-Konten (https://stripe.com/de/legal/connect-account). Der Betrieb bevollmächtigt MeiFix, Zahlungen der Kunden für ihn über Stripe entgegenzunehmen; mit der Zahlung an MeiFix ist der Kunde von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Betrieb befreit.
(2) Für jeden über die Plattform bezahlten Auftrag behält MeiFix eine Plattformgebühr ein. Sie beträgt standardmäßig 10 % des Rechnungsbetrags (brutto). Mit einzelnen Betrieben können abweichende Sätze zwischen 0 % und 30 % vereinbart werden; der für den Betrieb geltende Satz wird in seinem Profil angezeigt. Grundgebühren oder Kosten für Anfragen fallen nicht an.
(3) Der Rechnungsbetrag abzüglich Plattformgebühr wird dem Stripe-Konto des Betriebs gutgeschrieben und wöchentlich montags auf sein Bankkonto ausgezahlt; es gelten ergänzend die Auszahlungsbedingungen von Stripe.
(4) Erstattet der Betrieb einem Kunden einen Betrag über die Plattform, wird die Plattformgebühr anteilig zurückerstattet.
(5) Eine Änderung des Standardsatzes teilt MeiFix mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden mit (§ 14).
§ 8 Beanstandungen durch Kunden
(1) Kunden können eine Rechnung innerhalb der Prüffrist beanstanden. Der automatische Einzug wird dann angehalten, und der Betrieb wird über den Chat informiert.
(2) MeiFix prüft die Beanstandung, kann vermitteln und entscheidet, ob die Rechnung zur Zahlung freigegeben oder storniert wird. Der Betrieb kann die Rechnung zuvor korrigieren; die Prüffrist beginnt dann neu. Die Entscheidung von MeiFix betrifft nur die Zahlungsabwicklung über die Plattform; Ansprüche des Betriebs gegen den Kunden bleiben unberührt.
§ 9 Pflichten des Betriebs
(1) Der Betrieb erbringt die Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik und verfügt über die gesetzlich erforderlichen Qualifikationen, Eintragungen und Versicherungen.
(2) Kundendaten, die er über die Plattform erhält (auch über die Kalender-Anbindung), verarbeitet der Betrieb in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung und nur zur Durchführung des Auftrags. Eine Nutzung für Werbung ohne Einwilligung des Kunden ist untersagt.
(3) Aufträge, die über die Plattform angebahnt wurden, rechnet der Betrieb über die Plattform ab. Es ist untersagt, Kunden zur Umgehung der Plattformgebühr zu einer Abrechnung außerhalb der Plattform zu bewegen. Im Übrigen darf der Betrieb seine Leistungen jederzeit auch über andere Kanäle anbieten.
(4) Der Betrieb stellt MeiFix von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Betriebs beruhen.
§ 10 Reihenfolge in der Suche (Ranking)
(1) In der Ergebnisliste erscheinen nur freigeschaltete Betriebe des gesuchten Gewerks, deren Einsatzgebiet den Einsatzort umfasst und die in einer erschlossenen Stadt tätig sind. Vorab wird die Liste nach Entfernung auf die nächstgelegenen Betriebe begrenzt (derzeit 20 Einzelbetriebe und 10 Unternehmen).
(2) Die Reihenfolge wählt der Kunde: früheste Verfügbarkeit (Voreinstellung für angemeldete Kunden), günstigster Preis, Entfernung (Voreinstellung ohne Anmeldung) oder Bewertung. Hauptparameter sind damit Entfernung, freie Termine, hinterlegte Preise und Kundenbewertungen.
(3) Notfall-Anfragen erhalten bis zu 30 Betriebe mit aktivem Notdienst im Umkreis, ausgewählt nach Entfernung.
(4) Eine Beeinflussung der Reihenfolge gegen Entgelt findet nicht statt. Ein individueller Provisionssatz wirkt sich auf das Ranking nicht aus.
§ 11 Bewertungen
Kunden können den Betrieb nach einem abgeschlossenen Auftrag bewerten. Der Betrieb kann Bewertungen, die gegen die Bewertungs-Richtlinien verstoßen, an legal@meifix.de melden. MeiFix entfernt Bewertungen nur bei Verstößen, nicht wegen einer schlechten Note.
§ 12 Zugang zu Daten
(1) Der Betrieb erhält die Daten seiner Kunden, soweit sie für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind (Name, Kontaktdaten, Einsatzadresse, Auftragsangaben, Fotos, Nachrichten), sowie Kennzahlen zu seinen Aufträgen, Umsätzen und Bewertungen im Dashboard.
(2) MeiFix verarbeitet die Daten aller Aufträge zum Betrieb und zur Verbesserung der Plattform, etwa für aggregierte Statistiken. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Nach Vertragsende bleiben Rechnungsdaten für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gespeichert.
§ 13 Einschränkung, Sperrung und Kündigung
(1) Der Betrieb kann den Vertrag jederzeit durch Löschung seines Kontos beenden.
(2) MeiFix kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen und begründet die Kündigung.
(3) MeiFix kann das Profil ganz oder teilweise sperren oder die Nutzung einschränken, insbesondere wenn erforderliche Nachweise fehlen oder entfallen, bei wiederholten Terminausfällen, bei erheblichen oder wiederholten berechtigten Kundenbeschwerden, bei Umgehung der Plattformgebühr oder bei Verstößen gegen Gesetze oder diese AGB. MeiFix begründet die Maßnahme spätestens mit ihrem Wirksamwerden. Der Betrieb kann die Maßnahme im Beschwerdeverfahren (§ 15) überprüfen lassen.
(4) Bereits angenommene Aufträge und laufende Zahlungsvorgänge bleiben von einer Beendigung unberührt.
§ 14 Änderungen dieser AGB
MeiFix teilt Änderungen dieser AGB mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mit. Der Betrieb kann den Vertrag bis dahin fristlos kündigen. Nutzt er die Plattform nach Wirksamwerden weiter, gelten die geänderten AGB. Kürzere Fristen gelten nur, wenn eine gesetzliche Pflicht oder die Abwehr einer unmittelbaren Gefahr (z. B. Betrug, Sicherheitslücke) dies erfordert.
§ 15 Beschwerdemanagement und Mediation
(1) Beschwerden – etwa zu einer Sperrung, zur Freischaltung oder zu technischen Problemen – richtet der Betrieb über den Support-Chat oder an legal@meifix.de. MeiFix prüft sie zügig und teilt das Ergebnis mit.
(2) Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten benennt MeiFix folgende Mediatoren: — wird ergänzt —. Die Teilnahme ist freiwillig; der Rechtsweg bleibt offen.
§ 16 Haftung
(1) MeiFix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MeiFix nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für entgangene Aufträge oder Umsätze infolge einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Plattform haftet MeiFix nicht, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
§ 17 Übergang auf die Gesellschaft
(1) Nach Eintragung der MeiFix UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister soll das Vertragsverhältnis über die Nutzung der Plattform von — wird ergänzt — auf die MeiFix UG (haftungsbeschränkt) übergehen. Der Betrieb der Plattform wird von der Gesellschaft fortgeführt; die Gesellschaft tritt in die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ein.
(2) Wir informieren den Betrieb vor dem Übergang per E-Mail und teilen den Zeitpunkt des Übergangs mit. Der Betrieb kann dem Übergang innerhalb von 30 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung in Textform (z. B. per E-Mail an legal@meifix.de) widersprechen oder den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Übergangs kündigen. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Widerspricht der Betrieb nicht innerhalb dieser Frist, gilt der Übergang als genehmigt. Auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich hin. Bereits geschlossene Verträge zwischen Kunden und Betrieben sowie laufende Zahlungsvorgänge bleiben vom Übergang unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Betrieb Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz von MeiFix.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.